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| Fundtiere |

Fundtiere nehmen wir aus dem Bereich der Samtgemeinde Nordhümmling zu den Öffnungszeiten direkt im Tierheim in Surwold auf. Außerhalb dieser Zeiten muss unter der Telefonnummer 04965-990230 eine Absprache getroffen werden.
Bei Fundtieren aus dem Bereich der Samtgemeinde Lathen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt unter 05933 - 660.
Fundtiere aus dem Bereich der Stadt Papenburg finden nach Absprache mit dem dortigen Ordungsamt (Tel. 04961-82305) Aufnahme beim Tierschutz Rheiderland in Stapelmoor.
Im Landkreis Leer erfolgt die Fundtieraufnahme über das Tierheim in Jübberde, Tel. 04956 - 2324.
In den Samtgemeinden Sögel und Werlte werden Fundtiere den dortigen Ordnungsämtern gemeldet und auf den Bauhöfen untergebracht.
In Niedersachsen muss auf Grund des neuen Hundegesetzes (externer Link) zum 1.7.2011 jeder Hund u.a. registriert und haftpflichtversichert sein.
Das Aussetzen von Tieren ist gemäß §3, Ziffer 3 Tierschutzgesetz verboten.
Auch das Anbinden oder Absetzen am Tierheimtor erfüllt den Tatbestand des Aussetzens.
Wer gegen diese Vorschrift verstößt, handelt gemaß § 18, Abs.1, Ziffer 4, ordnungswidrig und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 25000 Euro rechnen.
Nützlicher Link:
Umgang mit Fundtieren
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